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Grundsätze der Freizeitenevaluation
Es gibt verbindliche Grundsätze für die Instrumente der Freizeitenevaluation. Sie wurden 2006 vom Kreuznacher Beirat und der Steuerungsgruppe des internationalen Evaluationsprojekts beschlossen. Beim Anlegen eines Nutzerkontos ist diesen Grundsätzen zuzustimmen.
- Ziel ist es, jedem Träger/Veranstalter möglichst einfach und günstig die Selbstevaluation zu ermöglichen.
- Das Evaluationsinstrument wird ausschließlich zur Qualitätsentwicklung und nicht als „Überwachungsinstrument“ verwendet.
- Wer mit den Daten arbeitet, verpflichtet sich zum vertraulichen Umgang damit. Die Anonymität bleibt auf allen Ebenen gewährleistet.
- Die Daten der einzelnen Träger/Veranstalter sollen laufend gesammelt und zusammengeführt werden.
- Die Kenntnisnahme und Auswertung der Daten ist offen und selbstkritisch.
- Die Bewertung und Interpretation erfolgt in Zusammenarbeit mit den Beteiligten.
- Eine Weiterentwicklung des Instruments ist wünschenswert, allerdings nur mit den gesetzten wissenschaftlichen Standards.
- Wer das Evaluationsinstrument einsetzt, sorgt innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs für eine transparente Umsetzung und Einhaltung dieser Grundsätze.
Daneben ist das Datenschutz- und Ethikkonzept zur Kenntnis zu nehmen und zu akzeptieren.