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Grund­sät­ze der Frei­zei­tene­va­lua­ti­on

Es gibt verbindliche Grundsätze für die Instrumente der Freizeitenevaluation. Sie wurden 2006 vom Kreuznacher Beirat und der Steuerungsgruppe des internationalen Evaluationsprojekts beschlossen. Beim Anlegen eines Nutzerkontos ist diesen Grundsätzen zuzustimmen.

  • Ziel ist es, jedem Träger/Veranstalter möglichst einfach und günstig die Selbstevaluation zu ermöglichen.
  • Das Evaluationsinstrument wird ausschließlich zur Qualitätsentwicklung und nicht als „Überwachungsinstrument“ verwendet.
  • Wer mit den Daten arbeitet, verpflichtet sich zum vertraulichen Umgang damit. Die Anonymität bleibt auf allen Ebenen gewährleistet.
  • Die Daten der einzelnen Träger/Veranstalter sollen laufend gesammelt und zusammengeführt werden.
  • Die Kenntnisnahme und Auswertung der Daten ist offen und selbstkritisch.
  • Die Bewertung und Interpretation erfolgt in Zusammenarbeit mit den Beteiligten.
  • Eine Weiterentwicklung des Instruments ist wünschenswert, allerdings nur mit den gesetzten wissenschaftlichen Standards.
  • Wer das Evaluationsinstrument einsetzt, sorgt innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs für eine transparente Umsetzung und Einhaltung dieser Grundsätze.

Daneben ist das Datenschutz- und Ethikkonzept zur Kenntnis zu nehmen und zu akzeptieren.